Gesetzliche Grundlagen und Angebot

Durch den Gesetzgeber sind geschlossene Fonds, über die sich Anleger am Bau und Betrieb von Schiffen beteiligen, kaum geregelt. Aus diesem Grund benötigen Anbieter keine staatliche Erlaubnis und müssen keine speziellen Nachweise erbringen. Zudem gibt es keine Vorschriften darüber, wie der Fonds selbst aufgebaut sein muss oder welche Schiffe für die Anlage des eingezahlten Kapitals in Frage kommen.

Als Kommanditisten einer GmbH & Co. KG haben die Anleger oft nicht die Möglichkeit, Einfluss auf die Entscheidungen der Geschäftsführung zu nehmen. Einzelheiten dazu werden jedoch im jeweiligen Gesellschaftsvertrag geregelt. Aufgrund der fehlenden staatlichen Vorschriften in diesem Bereich hat der Anbieter dabei umfangreiche Freiheiten bei der Gestaltung der entsprechenden Verträge. So kann die Beteiligung der Anleger zum Beispiel über einen Treuhänder erfolgen, so dass die Inhaber der darüber verwalteten Anteile nicht selbst im Handelsregister auftauchen.