Gesetzliche Grundlagen und Angebot

Durch den Gesetzgeber sind geschlossene Fonds, über die sich Anleger am Bau und Betrieb von Schiffen beteiligen, kaum geregelt. Aus diesem Grund benötigen Anbieter keine staatliche Erlaubnis und müssen keine speziellen Nachweise erbringen. Zudem gibt es keine Vorschriften darüber, wie der Fonds selbst aufgebaut sein muss oder welche Schiffe für die Anlage des eingezahlten Kapitals in Frage kommen. Weiterlesen